Unsere Geschichte

Seit der Mensch den Gebrauch des Feuers entdeckt hatte, wurden ihm auch seine Gefahren bekannt. Es galt also nicht nur die kostbare Flamme zu hüten, sondern auch seine Macht in Grenzen zu halten. So sind zu allen Zeiten und bei allen Völkern Maßnahmen getroffen worden, die wir heute Feuerschutz nennen. Die Pflicht zur Brandbekämpfung hatte jeder Bürger und bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts musste jeder Mann, der Bürger werden wollte, einen Löscheimer stellen. Gewerbe, die zu ihrer Ausübung ein offenes Feuer brauchten, wie Bäcker, Schmiede und Schlosser, wurden wegen der größeren Brandgefahr mit einer „Feuersteuer“ belegt. Die Beiträge wurden zur Anschaffung von Feuerleitern und Brandhacken verwendet. Das Handwerk des Hafners durfte wegen des besonderen Risikos, das der Brennofen mit sich brachte, nur außerhalb geschlossener Ortschaften ausgeübt werden. Im Jahre 1802 verbot die pfälzische Landesregierung den Gebrauch von hölzernen Kaminstangen; sie mussten durch eiserne ersetzt werden. Verboten war ebenfalls das Brotbacken bei Nacht, das Dörren von Flachs auf dem Ofen oder im Backofen, Dreschen bei offenen Licht oder Benutzung von offenen Licht in Ställen und Scheunen.

Die Einhaltung dieser Vorschrift wurde von Amtsleuten überwacht und Zuwiederhandlungen mit „Feuerstrafen” belegt. Eine Einsicht in die Straflisten der früheren Zeit konnte zu dem Schluss verleiten, dass man sehr kleinlich war. Aber die große Brandgefahr, die durch die Holzbauweise, die Stroh- und Schindeldächern gegeben war, sowie durch die Beleuchtung mit dem Kienspan oder der Ölbinse, erforderte ein hartes Durchgreifen. Ein Brand in früherer Zeit, wo es noch keine Feuerversicherung gab, konnte nicht nur den einzelnen, sondern eine ganze Gemeinschaft in Not und Elend stürzen. So ist es auch zu verstehen, dass die “Carolina”, die im Jahre 1532 von Kaiser Karl V. erlassene Gerichtsordnung für vorsätzliche Brandstiftung grausame Strafe vorsah, den Tod durch Verbrennen.
Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Burgtreswitz war am 11.07.1885. Die konstituierende Versammlung fand im Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“ statt. Der Gedanke einer eigenen Ortsfeuerwehr wurde mit Begeisterung aufgenommen und 29 Männer stellten sich in Dienst der guten Sache. Bis zum Jahre 1894 konnte ein Zuwachs bis auf 41 Mitglieder verzeichnet werden.

Das Verhalten der Feuerwehr, sowie der Bevölkerung bei Bränden war durch eine Verordnung des Königlichen Bezirksamtes Vohenstrauß geregelt. Bei Bränden zur Nachtzeit hatten die Einwohner mangels Straßenbeleuchtung “oder genügenden Mondlichtes” entweder Laternen mit brennendem Licht hinter geschlossenen Fenster aufzustellen. Bei Glatteis mussten alle Hausbesitzer Sand oder Asche auf die Wege vor ihren Häusern streuen. Besitzer von Odel- oder Wasserfässern waren verpflichtet, dieselben auf Verlangen der Branddirektion (Distriktspolizeibeamte, Bürgermeister oder dessen Stellvertreter, Oberkommandanten der Feuerwehren) mit Wasser gefüllt auf den Brandplatz zu bringen. Bei strenger Kälte hatten alle Besitzer von Kesseln heißes Wasser bereitzustellen und auf Verlangen der Branddirektion zur Versorgung der Löschmaschinen abzugeben. Das Zechen in den Wirtshäusern eines Ortes, an welchen der Brand ausgebrochen war , war verboten. War durch einen Brand mehr als ein Haus bedroht, so hatte der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter die Hilfeleistung der Nachbargemeinde durch Absendung von „Feuerreitern”, bzw. ”Feuerboten” in Anspruch zu nehmen.